Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lenne ArenA
GmbH
Geltungsbereich der AGB
Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für alle von der "LenneArena-GmbH" geführten Anlagen.
Allgemeine Benutzungsvorschriften
Durch das Betreten der Außen- und
Innenanlagen der "LenneArena-GmbH" durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder
die Reservierung von Plätzen gelten die AGB der "LenneArena-GmbH" in allen
Punkten als bekannt und werden wirksam.
Öffnungszeiten
Die
Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen
entnommen werden.
Vermietung der Plätze
Allgemeines:
Jede Buchung stellt
den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der
Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte
Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen,
solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme
informiert wird.
Einzelstunden:
Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte
Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die
gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf
Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem
Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 24
Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung
entfällt. Bei einer Absage bis 12 Stunden vorher 20% und bei Absagen bis 4
Stunden vor Beginn wird dem Mieter der halbe Mietpreis berechnet. Bei späterer
Absage erfolgt die in Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht
vermietet wird.
Spieleinheit:
Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 45 oder 60 Minuten
lt. Preisliste. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr an der
Rezeption bzw. des Personals. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die
Fortsetzung der Buchung im Halbstunden- bzw. dreiviertelstundenrhythmus möglich.
Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz
nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit
hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe / dreiviertel Stunde berechnet.
Preise:
Es gelten die
jeweils in der Anlage ausgehängten Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung
es gemieteten Platzes inklusive Benutzung der Umkleiden und Duschen enthalten.
Bälle und Leibchen werden kostenlos gegen Pfand zur Verfügung gestellt.
Allerdings nur solange Bälle und Leibchen verfügbar sind.
Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen:
Abonnements werden nur durch Abschluss eines
Abo-Vertrages entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den
abgeschlossenen Zeitraum. Die zusätzlich geltenden besonderen
Vertragsbedingungen sind dem Abo-Vertrag zu entnehmen. Bei Buchungen von
Event-Paketen wie Turnieren, Ligen, Geburtstagspaketen, Firmenevents,
Event-Paketen jeglicher Art oder Anmeldungen bei der Fußballschule unterliegen
zusätzlich den gesonderten Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden
und vom Bucher bzw. Teilnehmer unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.
Benutzungsvorschriften
Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend
zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend
sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer
haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigungen,
Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen
und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler
handelt.
Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen
Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.
Das Mitbringen von Tieren
ist im Gebäude nicht gestattet.
Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer
vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch die "LenneArena-GmbH".
Für
abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Mitbringen von eigenen Getränken ist im Bistrobereich untersagt.
Glasflaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen und
Kaugummis dürfen nicht in die Halle sowie in die Umkleiden genommen werden.
Jeder Besucher und Benutzer des Centers hat den Anweisungen des Personals
Folge zu leisten.
Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und
geeigneten Sportschuhen (Turnschuhe/Noppenschuhe) betreten werden. Das Tragen
von Schraubstollen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die
Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe.
Das Spielen
mit dem Ball ist nur auf den ausgewiesenen Flächen und nicht im übrigen
Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet.
Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene
Gefahr.
Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der
Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder
Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen
Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage.
Eltern haften für ihre Kinder.
Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern
zu beaufsichtigen.
Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal
oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten
erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus
resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
Hausrecht und Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte der
Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und
Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Centers,
der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder
natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung
stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der "LenneArena-GmbH" bei
Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb
und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus
welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine
Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung,
Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen
von Fahrzeugen.
Fotos
Mit Betreten der Anlage von "LenneArena-GmbH" erklärt sich jeder
Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, jederzeit fotografiert
werden zu können. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler, Besucher damit
einverstanden, Fotos seiner Person auf www.lennearena-hagen.de oder in
"LenneArena-GmbH" Broschüren oder sonstigem Werbematerial veröffentlicht zu
sehen.
Datenschutz/Aufzeichnung von Filmdaten
Die Aufzeichnung von Filmdaten in der Anlage
werden von Zeit zu Zeit gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Anlage
vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.
Zuwiderhandlungen
Sollte es
aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der
Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von
der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie
weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits
gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen
Ansprüchen bleibt vorbehalten.Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der
Sitz der Firma als vereinbarter Gerichtsstand. Salvatorische
Klausel
Sollte eine
oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den
Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.


